Englisch-in-Bamberg.com - Bildungsprämie
Bildungsprämie für Englischkurse bei TREFF PUNKT
|
Durch die sog. Bildungsprämie* können auch die Sprachkurse des Sprachinstituts TREFFPUNKT in Bamberg staatlich gefördert werden.
Dadurch können Sie 50% der Kursgebühren, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro sparen!
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren -zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
|
Was ist der Prämiengutschein wert?
- Der Prämiengutschein ist für Sie 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungskosten wert (bis zu einem maximalen Betrag von 500
Euro)
|
Wer erhält einen Prämiengutschein?
- Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. bei gemeinsam Veranlagten von max. 51.200 Euro nicht übersteigt.
- Geringfügig Beschäftigte
- WiedereinsteigerInnen
- Beschäftigte in Teilzeit
- Selbstständige
- Mithelfende Familienangehörige von Selbstständigen
|
Was sonst noch beim Prämiengutschein zu beachten ist?
- Sie müssen sich vor der Kursanmeldung am Sprachinstitut TREFF PUNKT bei einer Bildungsprämienberatungsstelle beraten lassen. In Bamberg wird diese Beratung durch das bfz
durchgeführt. Ihre Bildungsprämie muss dann innerhalb einer dreimonatigen Gültigkeitsdauer mit einer verbindlichen Kursbuchung eingelöst werden.
- Einzelunterricht, Inhouse-Schulungen, Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongressen, Messen und reine Selbstlernmedien sind generell von der Maßnahme "Bildungsprämie" ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die durch Meister-Bafög finanziert werden können, sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen, die zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr berechtigen.
- Für die Kursteilnahme werden keine zusätzlichen öffentlichen Mittel beantragt. Eine Kombination mit weiteren teilnehmerbezogenen Förderungen im Sinne einer Mehrfachermäßigung ist nicht gestattet. Eine Kombination zweier Prämiengutscheine für eine Weiterbildungsmaßnahme ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Bei Bezahlung des Eigenanteils durch Dritte, z.B. Arbeitgeber, ist zu beachten, dass die Belege den Namen des / der Begünstigten ausweisen.
- Es dürfen weder Rabatte noch Extragebühren berechnet bzw. in Anspruch genommen werden.
|
Wer berät?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) berät Sie z.B. in Bamberg das bfz kostenlos und individuell über das für Sie passende berufliche Weiterbildungsangebot,
den Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen.
Ihre Ansprechpartnerinnen beim bfz sind:
Yvonne Halbritter
Linderstr. 1
96052 Bamberg
Telefon 0951 93224-46
E-Mail halbritter.yvonne@ba.bfz.de
Iris Schlaier
Linderstr. 1
96052 Bamberg
Telefon 0951 93224-41
E-Mail schlaier.iris@ba.bfz.de
|
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info |
 |
 |
 |
| |
* Die
Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus
dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem sog. "Bildungsgutschein ". Dies ist eine Förderung der Arbeitsagentur mit der Möglichkeit für die Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. |
|
|
|
|
 |

Leiterin des Sprachinstituts
|